Unternehmen
Mit rechtlichem wie betriebswirtschaftlichem Verständnis berät Sie der Notar in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten bei
- der Wahl der geeigneten Rechtsform
- Unternehmensgründungen
- Unternehmenskäufen
- Unternehmensverkäufen
- Geschäftsanteilsübertragungen
- Umwandlungen
- Fragen der Unternehmensnachfolge
- sämtlichen Handelsregisteranmeldungen
Der Notar legt bei der Unternehmensnachfolge ein besonderes Merkmal darauf, dass testamentarische Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sind.