Unternehmen

Mit rechtlichem wie betriebswirtschaftlichem Verständnis berät Sie der Notar in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten bei

 

  • der Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Unternehmensgründungen
  • Unternehmenskäufen
  • Unternehmensverkäufen
  • Geschäftsanteilsübertragungen
  • Umwandlungen
  • Fragen der Unternehmensnachfolge
  • sämtlichen Handelsregisteranmeldungen

Der Notar legt bei der Unternehmensnachfolge ein besonderes Merkmal darauf, dass testamentarische Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sind.