Vorsorgevollmacht

Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich selbst

dazu nicht mehr in der Lage bin ?

 

Sie wollen im Krankheitsfall oder nach einem schlimmen Unfall die Einschaltung eines Gerichtes vermeiden und eine Fremdbestimmung durch einen rechtlichen Betreuer (früher Vormund genannt) verhindern.

 

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung

Mit einer Generalvollmacht (in Kombination mit einer Patientenverfügung) schaffen Sie die besten Voraussetzungen, dass wichtige Entscheidungen im engsten Familienkreis schnell und unbürokratisch getroffen werden können.