Vorsorgevollmacht
Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich selbst
dazu nicht mehr in der Lage bin ?
Sie wollen im Krankheitsfall oder nach einem schlimmen Unfall die Einschaltung eines Gerichtes vermeiden und eine Fremdbestimmung durch einen rechtlichen Betreuer (früher Vormund genannt) verhindern.
- Generalvollmacht
- Betreuungsvollmacht
- Patientenverfügung
Mit einer Generalvollmacht (in Kombination mit einer Patientenverfügung) schaffen Sie die besten Voraussetzungen, dass wichtige Entscheidungen im engsten Familienkreis schnell und unbürokratisch getroffen werden können.